Unser Angebot
Bei allen körperlichen oder psychischen Problemen und Erkrankungen steht unser Sozialdienst Betroffenen sowie deren Angehörigen beratend und unterstützend zur Seite.
Unser Beschwerdemanagement umfasst die Intervention bei Auseinandersetzungen in den Hausgemeinschaften und bei Verstößen gegen die Hausordnung. Zusätzlich bieten wir beratende Leistungen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Caritas Verband für Stadt und Landkreis Hildesheim, an.
Unser Mitarbeiter des Sozialbereichs und das Team der Wohnungsverwaltung unterstützen Sie gern bei der Vermittlung von Dienstleistungen, beraten Sie persönlich und stellen den ersten Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnern her.
Im Einvernehmen mit Angehörigen, Nachbarn und Bekannten werden Hilfestellungen entwickelt, die vor allem bei im Alter auftretenden körperlichen und psychischen Erkrankungen die weitere Nutzung der Wohnung ermöglichen sollen.
Aber auch unseren anderen Mietern stehen wir gern zur Seite und unterstützen in problematischen Lebens- und Vermögenssituationen.
Die Einzelfallhilfe
- Hilfe und Intervention bei auftretenden Problemen mit psychiatrisch erkrankten und seelisch gestörten Mieter*innen leistet der Sozialdienst die im akuten Fall notwendige Einzelfallhilfe.
- Beratung und Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen bei allen körperlichen und psychischen Erkrankungen.
- Die Einleitung der notwendigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Institutionen, etwa der Polizei, dem Jugendamt, dem Amtsgericht und dem Sozialpsychiatrischen Dienst.
- Auch Wohnberatung und die Bedarfsermittlung für individuelle technische und bauliche Hilfen gehören zum Aufgabenspektrum des Sozialdienstes.
In Zusammenarbeit mit der technischen Abteilung, dem Regiebetrieb und externen Anbietern werden nach Möglichkeit die Voraussetzungen geschaffen, auch Schwerkranken den Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen.
Das Beschwerdemanagement
Der Sozialdienst unterstützt die Wohnungsverwaltung bei der Beschwerdebearbeitung.
Dazu gehört die Intervention bei Auseinandersetzungen in den Hausgemeinschaften und Verstößen gegen die Hausordnung.
Dies betrifft in erster Linie folgende Bereiche:
- Nutzung der Gemeinschaftsflächen
- Lärmbelästigung
- Tierhaltung
- Nicht genehmigte bauliche Veränderungen
- Sachbeschädigungen (Vandalismus)
- Abfallentsorgung
- Sicherheit und Sauberkeit
- Streit und Auseinandersetzungen