Sozialberatung

Unser Angebot

Bei allen kör­per­li­chen oder psy­chi­schen Pro­ble­men und Erkran­kun­gen steht unser Sozi­al­dienst Betrof­fe­nen sowie deren Ange­hö­ri­gen bera­tend und unter­stüt­zend zur Seite.

Unser Beschwer­de­ma­nage­ment umfasst die Inter­ven­ti­on bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen in den Haus­ge­mein­schaf­ten und bei Ver­stö­ßen gegen die Haus­ord­nung. Zusätz­lich bie­ten wir bera­ten­de Leis­tun­gen gemein­sam mit unse­rem Koope­ra­ti­ons­part­ner, dem Cari­tas Ver­band für Stadt und Land­kreis Hil­des­heim, an.

Unser Mit­ar­bei­ter des Sozi­al­be­reichs und das Team der Woh­nungs­ver­wal­tung unter­stüt­zen Sie gern bei der Ver­mitt­lung von Dienst­leis­tun­gen, bera­ten Sie per­sön­lich und stel­len den ers­ten Kon­takt zu den rich­ti­gen Ansprech­part­nern her.

Im Ein­ver­neh­men mit Ange­hö­ri­gen, Nach­barn und Bekann­ten wer­den Hil­fe­stel­lun­gen ent­wi­ckelt, die vor allem bei im Alter auf­tre­ten­den kör­per­li­chen und psy­chi­schen Erkran­kun­gen die wei­te­re Nut­zung der Woh­nung ermög­li­chen sollen.

Aber auch unse­ren ande­ren Mie­tern ste­hen wir gern zur Sei­te und unter­stüt­zen in pro­ble­ma­ti­schen Lebens- und Vermögenssituationen.

Die Einzelfallhilfe

  • Hil­fe und Inter­ven­ti­on bei auf­tre­ten­den Pro­ble­men mit psych­ia­trisch erkrank­ten und see­lisch gestör­ten Mieter*innen leis­tet der Sozi­al­dienst die im aku­ten Fall not­wen­di­ge Einzelfallhilfe.
  • Bera­tung und Unter­stüt­zung von Betrof­fe­nen und Ange­hö­ri­gen bei allen kör­per­li­chen und psy­chi­schen Erkrankungen.
  • Die Ein­lei­tung der not­wen­di­gen Maß­nah­men in  Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen Behör­den  und Insti­tu­tio­nen, etwa der Poli­zei, dem Jugend­amt, dem Amts­ge­richt und dem Sozi­al­psych­ia­tri­schen Dienst.
  • Auch Wohn­be­ra­tung und die Bedarfs­er­mitt­lung für indi­vi­du­el­le tech­ni­sche und bau­li­che Hil­fen gehö­ren zum Auf­ga­ben­spek­trum des Sozialdienstes.

In Zusam­men­ar­beit mit der tech­ni­schen Abtei­lung, dem Regie­be­trieb und exter­nen Anbie­tern wer­den nach Mög­lich­keit die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen, auch Schwer­kran­ken den Ver­bleib in der Woh­nung zu ermöglichen.

Das Beschwerdemanagement

Der Sozi­al­dienst unter­stützt die Woh­nungs­ver­wal­tung bei der Beschwerdebearbeitung.

Dazu gehört die Inter­ven­ti­on bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen in den Haus­ge­mein­schaf­ten und Ver­stö­ßen gegen die Hausordnung.

Dies betrifft in ers­ter Linie fol­gen­de Bereiche:

  • Nut­zung der Gemeinschaftsflächen
  • Lärm­be­läs­ti­gung
  • Tier­hal­tung
  • Nicht geneh­mig­te bau­li­che Veränderungen
  • Sach­be­schä­di­gun­gen (Van­da­lis­mus)
  • Abfall­ent­sor­gung
  • Sicher­heit und Sauberkeit
  • Streit und Auseinandersetzungen

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