Das BWV Sparbuch

 

Das BWV-Spar­buch – die ein­fachs­te und risi­ko­lo­ses­te Geld­an­la­ge! Mit einer Ver­zin­sung ab dem ers­ten Euro – für die lang­fris­ti­ge und sta­bi­le Rücklagenbildung.

 

Unsere Leistung – Ihr Vorteil:

  • Ver­füg­bar­keit von bis zu EUR 2.000,00 monat­lich bei Spar­bü­chern mit 3‑monatiger Kündigungsfrist
  • Kün­di­gungs­fris­ten von 3 oder 12 Monaten
  • attrak­ti­ve und varia­ble Ver­zin­sung – Regel­mä­ßi­ge Spar­leis­tun­gen auch mit klei­ne­ren Beträ­gen füh­ren schnell zu einer beacht­li­chen Summe.
  • Umbu­chun­gen zu Guns­ten eines län­ger­fris­ti­gen Spar­ver­tra­ges sind ohne Kün­di­gung und ohne wei­te­re Kos­ten jeder­zeit möglich.
    Das Kin­der- und Jugend­spa­ren „bwv­kids­club”: Unser Spar-Club für Ihre Kin­der mit einem Vor­zugs­zins. Der Ein­stieg ins BWV-Spa­ren – mit Geburtstags­überraschungen und Club-Ausflügen
    » bwvkidsclub

BWV-Festzinssparen

 

Top-Zin­sen und frei wähl­ba­re Lauf­zei­ten – ohne Kos­ten und Kurs­ri­si­ken. Das macht Fest­zins­spa­ren beim BWV als fest kal­ku­lier­ba­re Kapi­tal­an­la­ge beson­ders attraktiv.

 

Unsere Leistung – Ihr Vorteil:

  • Garan­tier­ter Fest­zins für Ihre Geld­an­la­ge über den per­sön­lich ver­ein­bar­ten Zeit­raum von 6 bis 60 Monaten.
    Schon ab einem Anla­ge­be­trag von EUR 2.500,-.
  • Auto­ma­ti­sche Umstel­lung des Spar­ver­trags nach Ablauf der Fest­zins­ver­ein­ba­rung zu den Bedin­gun­gen mit 3‑monatiger Kün­di­gungs­frist – wenn Sie nichts ande­res vereinbaren.
  • Selbst­ver­ständ­lich haben Sie die Mög­lich­keit, nach Ablauf der Fest­zins­ver­ein­ba­rung, Ihr Kapi­tal zu den dann gül­ti­gen Kon­di­tio­nen erneut anzulegen.

» zu den aktu­el­len BWV-Sparkonditionen

Vermögenswirksames Sparen

 

Das Ver­mö­gens­wirk­sa­me Spa­ren dient der pri­va­ten Vor­sor­ge und ist ein wich­ti­ger Bau­stein für die Zukunfts-siche­rung von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmern.

 

Unsere Leistung – Ihr Vorteil:

  • Hohe Ver­zin­sung Ihres Spar­ka­pi­tals – Die hohe Ver­zin­sung macht die­se Spar­form, trotz Weg­fall einer even­tu­el­len Spar­zu­la­ge, sehr empfehlenswert.
  • Varia­bler Zins­satz – So pro­fi­tie­ren Sie von der posi­ti­ven Zins­ent­wick­lung auf den Kapitalmärkten
  • Lauf­zeit zwi­schen 6 und 7 Jah­ren – ent­spre­chend dem Ein­gang der ers­ten ver­mö­gens­wirk­sa­men Leistungen
  • Ver­mö­gens­wirk­sa­mes Spa­ren mit varia­blem Zins­satz lohnt sich sowohl als tarif­li­cher Spar­ver­trag als auch als frei­wil­li­ger Ratensparvertrag.

Sichere Spareinlagen bei Genossenschaften

 

Infor­ma­ti­on über die Selbst­hil­fe­ein­rich­tung des GdW Bun­des­ver­band deut­scher Woh­nungs- und Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men e. V. zur Siche­rung von Spar­ein­la­gen bei Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten mit Spareinrichtung.

 

Der Beam­ten-Woh­nungs-Ver­ein zu Hil­des­heim eG ist als Mit­glied der Selbst­hil­fe­ein­rich­tung zur Siche­rung von Spar­ein­la­gen bei Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten angeschlossen.

Aus­schließ­li­cher Zweck der Selbst­hil­fe­ein­rich­tung ist es, die Ein­la­gen der Kun­den bei den ange­schlos­se­nen Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten zu sichern. Die ange­schlos­se­nen Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten leis­ten jähr­li­che Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Woh­nungs­ge­nos­sen­schaft mit Spar­ein­rich­tung die Ver­pflich­tung aus Ein­la­gen nicht erfül­len kann, so kann der GdW den Selbst­hil­fe­fonds im Rah­men des Sta­tuts und im Inter­es­se des Ver­trau­ens in die ange­schlos­se­nen Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten ein­set­zen. Ein for­ma­ler Rechts­an­spruch besteht jedoch nicht.

Die Selbst­hil­fe­ein­rich­tung des GdW besteht seit 1974. Seit­dem hat es noch kei­nen Fall gege­ben, in dem die Selbst­hil­fe­ein­rich­tung ein­tre­ten muss­te. Die Selbst­hil­fe­ein­rich­tung des GdW ist durch „Sta­tut und Grund­sät­ze – Selbst­hil­fe­ein­rich­tung zur Siche­rung von Spar­ein­la­gen“ gere­gelt; Sta­tut und Grund­sät­ze wer­den Ihnen auf Anfor­de­rung zur Ver­fü­gung gestellt.

Ansprechpartner: