Nein! Unser Name geht auf den Berufsstand unserer Gründungsmitglieder zurück, zu denen unter anderem Post- und Bundesbahnbeamte gehörten. Unser Wohnungsangebot und unsere Serviceleistungen stehen aber allen Hildesheimern und denen, die es werden wollen, zur Verfügung.
Beim BWV erwartet Sie qualitativ hochwertiger Wohnraum in einem sicheren und nachbarschaftlichen Wohnumfeld zu stabilen und attraktiven Mieten.
Wir garantieren Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht, indem wir auf die ordentliche Kündigung verzichten. Somit wird z.B. die Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter ausgeschlossen. Zusätzlich profitieren Sie von unserem weitreichenden Servicepaket und von mehr als 100 Jahren Erfahrung in der Vermietung und Bewirtschaftung unserer Liegenschaften.
Unsere Wohnungen sind provisionsfrei! Sie zahlen bei uns weder Bearbeitungs- oder Vertragsgebühren noch laufende Mitgliedsbeiträge. Eine Provision müssen Sie nur an vermittelnde Personen, wie z.B. Makler zahlen. Sollten wir einmal als Makler im Rahmen unserer Fremdverwaltung agieren, werden Sie explizit darauf hingewiesen!
Anstatt einer Mietsicherheit erwerben Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Dazu müssen Sie Geschäftsanteile kaufen, wobei die Gesamtsumme nach der Wohnflächengröße gestaffelt ist. Für Wohnungen bis 50 m² sind z.B. EUR 520,00 zu hinterlegen. Oftmals ist das weniger als die gesetzliche Mietsicherheit in Höhe von drei Kaltmieten!
Die Mitgliedschaft im BWV hat viele Vorteile. Neben unseren attraktiven Wohnungen stehen Ihnen auch andere Leistungen, wie z.B. das Festzinssparen in der Sparabteilung, zur Verfügung. Um Mitglied zu werden, müssen Sie Geschäftsanteile kaufen, die bei uns fest angelegt und jährlich verzinst werden. Die Standardmitgliedschaft beinhaltet zwei Anteile zzgl. einem einmaligen Eintrittsgeld. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich, jedoch mit einer Rückzahlungsfrist verbunden.
Ein Geschäftsanteil beträgt EUR 260,- und es können bis zu 2 Stück erworben werden. Zur Anmietung einer Wohnung benötigen Sie aber nur maximal sechs. Das entspricht einem Gesamtwert von EUR 1.560,-.
Es hat sich längst herumgesprochen – Geschäftsanteile des BWV bieten eine hohe Rendite. In der Regel 4 % p.a. auf sämtliches Geschäftsguthaben, das vom 01.01 bis 31.12. eines Jahres bei uns angelegt war. Diese Zinserträge werden als Dividende jährlich an Sie ausgeschüttet. Abgeltungs- und Kirchensteuer führen wir für Sie ab – gern nehmen wir aber auch einen Freistellungsauftrag entgegen.
Wohnungsgenossenschaften, also auch der BWV, verwenden Geschäftsanteile und Sparguthaben nur investiv aber nicht spekulativ. Das Geld wird in unseren Bestand investiert und somit langfristig abgesichert. Zusätzlich unterhalten die Genossenschaften bereits seit Jahren – noch lange bevor von einer Finanzkrise im Bankensektor die Rede war – einen eigenen Absicherungsfonds. Diese solide Grundstruktur wurde von Stiftung Finanztest bestätigt und für gut befunden!
Haustierhaltung ist bei uns grundsätzlich erlaubt, aber zum Teil genehmigungspflichtig. Natürlich müssen wir zum Wohl aller Mieter darauf achten, welches Haustier Sie mitbringen und in was für eine Wohnung Sie einziehen. Gerade Hundehaltern empfehlen wir z.B. bei Ihrer Wohnungssuche Erdgeschosswohnungen zu bevorzugen – nicht zuletzt auch im Sinne des Tieres. Kleintiere wie Kaninchen, Wellensittiche und dergleichen sind übrigens genehmigungsfrei!
Bei allen nötigen Reparaturen können Sie sich direkt an unseren BWV Service (Bauhof) wenden. Unsere eigenen Handwerker stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Außerhalb unserer Öffnungszeiten haben wir sogar einen Notrufservice für Sie! Für alle anderen Anliegen stehen Ihnen unsere Sozialberatung und das Team der Wohnungsverwaltung zur Verfügung.
Unsere Nebenkosten enthalten in der Regel alles außer Ihrem Haushaltsstrom und ggf. den Gaskosten (Kochen, Heizung und Warmwasser). Sogar Ihr Kabelanschluss und z.B. die jährliche Wartung Ihrer Gastherme sind bereits berücksichtigt.