Häufig gestellte Fragen

Nein! Unser Name geht auf den Berufs­stand unse­rer Grün­dungs­mit­glie­der zurück, zu denen unter ande­rem Post- und Bun­des­bahn­be­am­te gehör­ten. Unser Woh­nungs­an­ge­bot und unse­re Ser­vice­leis­tun­gen ste­hen aber allen Hil­des­hei­mern und denen, die es wer­den wol­len, zur Verfügung.

Beim BWV erwar­tet Sie qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Wohn­raum in einem siche­ren und nach­bar­schaft­li­chen Wohn­um­feld zu sta­bi­len und attrak­ti­ven Mieten.

Wir garan­tie­ren Ihnen ein lebens­lan­ges Wohn­recht, indem wir auf die ordent­li­che Kün­di­gung ver­zich­ten. Somit wird z.B. die Kün­di­gung wegen Eigen­be­darfs durch den Ver­mie­ter aus­ge­schlos­sen. Zusätz­lich pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem weit­rei­chen­den Ser­vice­pa­ket und von mehr als 100 Jah­ren Erfah­rung in der Ver­mie­tung und Bewirt­schaf­tung unse­rer Liegenschaften.

Unse­re Woh­nun­gen sind pro­vi­si­ons­frei! Sie zah­len bei uns weder Bear­bei­tungs- oder Ver­trags­ge­büh­ren noch lau­fen­de Mit­glieds­bei­trä­ge. Eine Pro­vi­si­on müs­sen Sie nur an ver­mit­teln­de Per­so­nen, wie z.B. Mak­ler zah­len. Soll­ten wir ein­mal als Mak­ler im Rah­men unse­rer Fremd­ver­wal­tung agie­ren, wer­den Sie expli­zit dar­auf hingewiesen!

Anstatt einer Miet­si­cher­heit erwer­ben Sie die Mit­glied­schaft in unse­rer Genos­sen­schaft. Dazu müs­sen Sie Geschäfts­an­tei­le kau­fen, wobei die Gesamt­sum­me nach der Wohn­flä­chen­grö­ße gestaf­felt ist. Für Woh­nun­gen bis 50 m² sind z.B. EUR 520,00 zu hin­ter­le­gen. Oft­mals ist das weni­ger als die gesetz­li­che Miet­si­cher­heit in Höhe von drei Kaltmieten!

Die Mit­glied­schaft im BWV hat vie­le Vor­tei­le. Neben unse­ren attrak­ti­ven Woh­nun­gen ste­hen Ihnen auch ande­re Leis­tun­gen, wie z.B. das Fest­zins­spa­ren in der Spar­a­b­tei­lung, zur Ver­fü­gung. Um Mit­glied zu wer­den, müs­sen Sie Geschäfts­an­tei­le kau­fen, die bei uns fest ange­legt und jähr­lich ver­zinst wer­den. Die Stan­dard­mit­glied­schaft beinhal­tet zwei Antei­le zzgl. einem ein­ma­li­gen Ein­tritts­geld. Die Kün­di­gung der Mit­glied­schaft ist jeder­zeit mög­lich, jedoch mit einer Rück­zah­lungs­frist verbunden.

Ein Geschäfts­an­teil beträgt EUR 260,- und es kön­nen bis zu 2 Stück erwor­ben wer­den. Zur Anmie­tung einer Woh­nung benö­ti­gen Sie aber nur maxi­mal sechs. Das ent­spricht einem Gesamt­wert von EUR 1.560,-.

Es hat sich längst her­um­ge­spro­chen – Geschäfts­an­tei­le des BWV bie­ten eine hohe Ren­di­te. In der Regel 4 % p.a. auf sämt­li­ches Geschäfts­gut­ha­ben, das vom 01.01 bis 31.12. eines Jah­res bei uns ange­legt war. Die­se Zins­er­trä­ge wer­den als Divi­den­de jähr­lich an Sie aus­ge­schüt­tet. Abgel­tungs- und Kir­chen­steu­er füh­ren wir für Sie ab – gern neh­men wir aber auch einen Frei­stel­lungs­auf­trag entgegen.

Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten, also auch der BWV, ver­wen­den Geschäfts­an­tei­le und Spar­gut­ha­ben nur inves­tiv aber nicht spe­ku­la­tiv. Das Geld wird in unse­ren Bestand inves­tiert und somit lang­fris­tig abge­si­chert. Zusätz­lich unter­hal­ten die Genos­sen­schaf­ten bereits seit Jah­ren – noch lan­ge bevor von einer Finanz­kri­se im Ban­ken­sek­tor die Rede war – einen eige­nen Absi­che­rungs­fonds. Die­se soli­de Grund­struk­tur wur­de von Stif­tung Finanz­test bestä­tigt und für gut befunden!

Haus­tier­hal­tung ist bei uns grund­sätz­lich erlaubt, aber zum Teil geneh­mi­gungs­pflich­tig. Natür­lich müs­sen wir zum Wohl aller Mie­ter dar­auf ach­ten, wel­ches Haus­tier Sie mit­brin­gen und in was für eine Woh­nung Sie ein­zie­hen. Gera­de Hun­de­hal­tern emp­feh­len wir z.B. bei Ihrer Woh­nungs­su­che Erd­ge­schoss­woh­nun­gen zu bevor­zu­gen – nicht zuletzt auch im Sin­ne des Tie­res. Klein­tie­re wie Kanin­chen, Wel­len­sit­ti­che und der­glei­chen sind übri­gens genehmigungsfrei!

Bei allen nöti­gen Repa­ra­tu­ren kön­nen Sie sich direkt an unse­ren BWV Ser­vice (Bau­hof) wen­den. Unse­re eige­nen Hand­wer­ker ste­hen Ihnen mit Rat und Tat zur Sei­te. Außer­halb unse­rer Öff­nungs­zei­ten haben wir sogar einen Not­ruf­ser­vice für Sie! Für alle ande­ren Anlie­gen ste­hen Ihnen unse­re Sozi­al­be­ra­tung und das Team der Woh­nungs­ver­wal­tung zur Verfügung.

Unse­re Neben­kos­ten ent­hal­ten in der Regel alles außer Ihrem Haus­halts­strom und ggf. den Gas­kos­ten (Kochen, Hei­zung und Warm­was­ser). Sogar Ihr Kabel­an­schluss und z.B. die jähr­li­che War­tung Ihrer Gas­ther­me sind bereits berücksichtigt.