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Bekanntmachung
Beim Beamten-Wohnungs-Verein zu Hildesheim eG ist gemäß § 31 (6) der Satzung die Vertreterversammlung im Jahr 2025 neu zu wählen.
Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung vom 13.06.2018. Sie wird als Briefwahl durchgeführt. Wahltag ist der
01.04.2025. Bis zu diesem Tag, um 18:00 Uhr, müssen die Wahlbriefe bei der Geschäftsstelle der Genossenschaft eingegangen sein.
Die Wahlunterlagen werden den Mitgliedern im März 2025 zugestellt. In 10 Wahlbezirken sind insgesamt 57 Vertreter*innen und 30 Ersatz-
vertreter*innen zu wählen.
Wahlvorschläge können entsprechend § 7 (1) der Wahlordnungbis zum 17. Februar 2025 bei der Geschäftsstelle des Beamten-Wohnungs-Vereins eingereicht werden. Sie liegen vom 20.02. bis 03.03.2025 aus.
Die Wählerlisten liegen gemäß § 5 (2) der Wahlordnung bis zum17.02.2025 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus. Einwendungen gegen die Listen sind spätestens bis zum 30. Tag vor dem Wahltag beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen.
Außer dieser öffentlichen Bekanntmachung erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die wahlberechtigten Mitglieder unter ihrer letzten bekannten Anschrift.
Beamten-Wohnungs-Verein zu Hildesheim eG
Der Wahlvorstand
Kandidatenvorschlag
Um einen Kandidatenvorschlag einzureichen, laden Sie bitte die PDF runter.
Anschließend ausdrucken, ausfüllen und an den BWV schicken.
